Die Schweiz gewährt Menschen Schutz, die in ihrer Heimat persönlich und gezielt verfolgt werden. Asylsuchende durchlaufen ein Asylverfahren, in dem das Staatssekretariat für Migration SEM entscheidet, ob sie als Flüchtling anerkannt werden, eine vorläufige Aufnahme erhalten oder die Schweiz wieder verlassen müssen. Asylsuchende werden für die Dauer des Verfahrens bis zum positiven Entscheid oder zum Wegweisungsvollzug in Bundesasylzentren untergebracht, die vom SEM betrieben werden. Die Animation "Das beschleunigte Asylverfahren" erklärt mit interaktiven Karten und Videos den Asylprozess.