Das Staatssekretariat für Migration SEM regelt alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.
Das Staatssekretariat für Migration SEM regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, ob jemand hier Schutz vor Verfolgung erhält. Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das SEM die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen. Zudem koordiniert das SEM die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
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